Mittwoch, 18. Juni 2008

BEGRIFFSDEFINITIONEN für gerechtere Wirschaftsordnung

BEGRIFFSDEFINITIONEN

Die „Babylonische Sprachverwirrung“ ereignet sich tatsächlich auch heute: Die Begriffe sind oft schon derart mißbraucht, daß man philosophische Prinzipien braucht, um im Nebel, in der Verzerrung der Begriffe - gleichsam wie mit einem Radar - noch durchzublicken.

Folgende Definitionsversuche erheben nicht den Anspruch auf letzte Wissenschaftlichkeit, wollen jedoch zur Vertiefung anregen.

ARBEIT 1. ist jegliche Hand- oder Kopfarbeit: Das „Know how“ des Handwerkers, der Putzfrau, des Erfinders durch umgesetzte Verwirklichung seiner "Einfälle". Die Vordenkarbeit des Philosophen gehört zur Arbeit, wie die Kunst des Künstlers, wie des Naturarztes usw. Keiner von diesen darf etwas für die „bloßen Gaben der Natur“ verlangen, denn die sind auch ihm geschenkt, sondern nur für seine Arbeit.

2. "Arbeit" ist der Aufwand bzw. die Aufwendung menschlicher, d.h. körperlicher oder geistiger Lebensenergie, um aus den vorgegebenen Stoffen und Kräften der Natur - ob mit oder ohne den Einsatz von Hilfsmitteln - neue Güter und Werte zu schaffen.

3. "Unter der Arbeit ist die Gesamtheit zu verstehen, die nur ihre geistigen und körperlichen Arbeitskräfte ihr eigen nennt, aber über die Arbeitsmittel nicht verfügt, an denen sie ihre Arbeitskraft betätigen könnte. - Das Kapital hingegen bezeichnet die andere Gruppe, die soviel an Ar­beitsmitteln, sei es an Boden oder an von Menschenhand ge­schaffenem Werkgut, in ihrer Gewalt hat, daß sie daran fremde Arbeitskräfte beschäftigen kann" (Kleinhappl 1996).

Eigentumsrecht ist das natürliche Recht, irdische, auf Grund geleisteter sittlich einwandfreier Arbeit erworbene Güter zu verwalten und darüber im Ausschluß anderer frei zu verfügen, so weit dadurch nicht fremde Rechte verletzt werden. (Ude , 1930, S 120)

Finanzkapitalismus - Ausbildung von Großbanken zur Kreditbeschaffung (An- und Verkauf von Wertpapieren, Hypotheken, Derivaten, Fonds, usw.) Kapitalexport und intern. Kapitalintegration verstärken die Macht der Hochfinanz, die politischen Einfluß gewinnt.

Freie Marktwirtschaft Unter diesem Schlagwort verschanzt sich derzeit das genaue Gegenteil von freier Marktwirtschaft, seine Wirtschaft, die von zwei unerkannten Monopolen verzerrt ist. Eine Marktwirtschaft kann erst wirklich frei sein, wenn das derzeitige undemokratische Geldsystem und Boden(un)recht reformiert ist. Dann erst bringt der freie Markt das Wunder einer ausgeglichenen Versorgung der Bedürfnisse der Bevölkerung zustande.

Freiheit - Beschränkung der F.: Das große Mißverständnis von Freiheit ist, sie nur in subjektivem Sinne zu interpretieren, abstrahiert von ihren Gegenständen und vom Sinn. Oft wird die Beschränkung der Gier, welche nur der jeweiligen Person oder Lobby angehört, schon als eine „Beschränkung der Freiheit“ mißdeutet. Solche Beschränkungen sind die Vorbedingung für jede Gesellschaft, die in Freiheit leben will; eine Voraussetzung für die Verwirklichung von Freiheit und für das Funktionieren eines Staates.

Geld - alles, womit die Menschen ihre wirtschaftlichen Verpflichtungen einlösen können. 1. Juristisch ist G. das vom Staat vorgeschriebene Zahlungsmittel. 2. Wirtschaftlich ist G. eine Anweisung auf das Sozialprodukt. Funktionen: 1.Tauschmittel 2. Wertmaßstab und Recheneinheit 3.Wertaufbewahrungsmittel (temporär). Geld ist keine Ware.

Gemeinschaftsverträglichkeit - Der Begriff der Umweltverträglich­keit kann auf die soziale Frage umgelegt werden und daraus folgt der Begriff der Gemeinschaftsverträglichkeit (G). In zukunftsfähigen Gesellschaften könnten alle wirtschaftspolitischen Maßnahmen auf ihre G. geprüft werden.

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